ProBlogger -
08.02.07 16:38
Über die Gefährlichkeit von Mobilfunkwellen, insbesondere in der Nähe eines entsprechenden Sendemasts herrscht noch keine Klarheit, ganz im Gegenteil, es herrscht ein Streit zwischen den verschiedenen Lagern.
Nun hatte das Finanzgericht in Rheinland-Pfalz über die steuerliche Betrachtung von Schutzmaßnahmen gegen diese Abstrahlung zu entscheiden und hat sich der vorherrschenden Meinung angeschlossen, dass Schädigungen nicht nachweisbar seien und dass deshalb die Kosten für entsprechende Schutzmaßnahmen nicht als außerorden
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Ich bin zwear der Meinung, dass in einem Hochsteuerland wie Deutschland, niemand Bedenken haben sollte, Steuerspielräume, die der Gesetzgeber gewährt, zu nutzen, aber das klingt dann doch wieder ein wenig an den Haaren herbei gezogen.