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YiGGs

Haftpflicht - Wenn die Blätter fallen

Avatar von Datentechnik Datentechnik - 13.10.07 13:55
Jetzt im Herbst häufen sich Fußgängerstürze auf glatten Wegen und glitschigem Laub. Wenn man als Anlieger seine Räumpflicht verletzt, kann man für Verletzungs- und Sachschäden haftbar gemacht werden. Es ist deshalb wichtig, richtig versichert zu sein.

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