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Kaskoversicherer darf auf Ebay-Preise verweisen

Avatar von Datentechnik Datentechnik - 13.10.07 11:04
Wird ein fest installiertes Navigationsgerät aus einem Auto entwendet, braucht der Kaskoversicherer nur den Gebrauchtwert erstatten. Er kann sich dabei an den Preisen orientieren, die für gleichwertige Gebrauchtgeräte bei Ebay erzielt werden. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts Essen hervor (Az. 20 C 1/07).

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