Datentechnik -
15.10.07 14:48
Wer als Berufskraftfahrer mit Alkohol im Blut am Steuer erwischt wird, riskiert die fristlose Kündigung seines Arbeitsvertrags auch, wenn der Regelverstoß während der Freizeit stattfand. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main (Az. 4 Ca 2691/07).
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