mebb -
22.02.08 23:11
Kein Freispruch, aber im Laufe der andauernden Untersuchung hat der Angeklagte einige Vorwürfe bereinigen können. Weitere Verdachtsmomente für seine Schuld sind nicht hinzu gekommen und der Beschuldigte hat aktiv an der Aufklärung mitgearbeitet.
