GeizBlog -
16.04.08 17:18
[Berlin, 3.1.2008]: Viele Freiberufler haben ihren Pkw dem Betrieb zugeordnet. Aus der Zugehörigkeit zum Betrieb resultieren bestimmte Folgen: Die laufenden Kfz-Kosten können als Betriebsausgaben erfasst werden - und zwar unabhängig davon, ob sie auf einer betrieblichen oder privaten Fahrt entstanden sind.
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