stunksys -
23.05.08 17:27
Im August 2007 wurde das Strafgesetzbuch (StGB) um den Paragrafen 202c erweitert. Dieser Hackerparagraf stellt das unberechtigte Beschaffen oder Manipulieren von Daten Dritter unter Strafe sowie die Vorbereitungshandlung zu solchen Taten. Durch den scharf formulierten Wortlaut fühlen sich viele Security-Experten bei der präventiven Nutzung von Hacking-Tools in einer strafrechtlichen Grauzone. Der Branchenverband Bitkom bietet einen kostenfreien Leitfaden zum Umgang mit dem Hackerparagrafen an.
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