Wolfgang_Seidel -
03.07.08 09:09
Zum Entwurf des neuen bayerischen Heimgesetz erklärt Wolfgang Seidel, Kandidat der Partei DIE LINKE für den bayerischen Landtag:
Ein Heimgesetz, dass den Schutz der Bewohner gewährleisten soll, muss auch absolut vorrangig deren Interessen berücksichtigen. Ein Heimgesetz, welches hingegen Bewohner in wichtigen Rechten zu Gunsten von Heimbetreibern beschneidet, ist ein „Heimbetreibergesetz“. So ein Gesetz provoziert sogar gerade den Missbrauch. Häufig wird in der Presse über skandalöse Zustände in Pflegeheimen berichtet. Die Bundesregierung wurde bereits von der UN gerügt und aufgefordert, die menschenunwürdigen Verhältnisse, dringend für die Pflegebedürftigen zu verbessern, und geeignete Maßnahmen zur Beseitigung zu ergreifen. Durch die Föderalismusreform ist das Heimgesetz nun Ländersache geworden. Die Bayerische Sozialministerin erhebt den Anspruch „das beste Heimgesetz der Republik“ machen zu wollen. Wer nun den Entwurf betrachtet, der muss sich fragen, ob sie nun das explizit auf die Bewohner bezogen hat. Außerdem sollte als Maßstab „das Bestmögliche“ gelten. Frei nach Albert Einstein „Alles ist relativ“. Die gilt auch für den deutschen „Heimgesetzwettbewerb“.
Warum sind im Entwurf, aus Sicht der Bewohner, essentiell wichtige Punkte nicht berücksichtigt worden? Häufig erkennen Angehörige, Bekannte, und Ehrenamtliche Missstände zu erst. Für missliebige Besucher kann der Heimbetreiber ein Hausverbot aussprechen, gegen dieses sich Besucher erst wieder gerichtlich wehren müssen. Unerwünschte Kontrolle und Kritik wird somit unterbunden. Bei einer Versorgung im häuslichen Umfeld, hat ein ambulanter Pflegedienst, dieses Recht selbsverständlich nicht. Ich fordere im Heimgesetz, im Interesse der Pflegebedürftigen, ein Hausverbot von Seiten eines Heimbetreibers auszuschließen. Gerade Pflegebedürftige, die auch noch teilweise völlig hilflos sind, haben ein unabdingbares Recht auf Beistand in kritischen Situationen.
Heime, die sich einer "Wirksamkeitsprüfung" des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) unterziehen, sollen zukünftig nur noch alle drei Jahre mit dem Besuch der Heimaufsicht rechnen müssen. Der Schnitt in München lag bisher bei zwei Mal pro Jahr. Anbetracht der Tatsache, dass enormer Druck auf Pflegekräften lastet, und auch häufig Zeitarbeitskräfte eingesetzt werden, können dramatische Veränderungen zu Ungunsten von Bewohnern schnell eintreten.
Wer in der gegebenen Situation Kontrolle abbaut, der schaut einfach nur weg. Die Ursachen für Missstände nicht angehen, und gleichzeitig mit dem neuen Heimgesetz „Symtombekämpfung“ zu betreiben, ist keine politische Lösung des bekannten Problems.
- An Entwurf für bayerisches Heimgesetz erlaubt nach wie vor Hausverbot . Twitter senden
- Mit Entwurf für bayerisches Heimgesetz erlaubt nach wie vor Hausverbot . Facebook empfehlen
