Miy -
28.07.08 23:42
Liegt ein Vollstreckungsbescheid im gerichtlichen Mahnverfahren vor und es wird kein Einspruch innerhalb der möglichen Fristen eingelegt, dann wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Der Gläubiger besitzt jetzt einen vollstreckbaren Titel, der gesetzlich festlegt, dass der Gläubiger vom Schuldner den erstrittenen Betrag zu bekommen hat
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