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YiGGs

Kind, Kirche, Katastrophe: Das unmögliche SPD-Wahlplakat | Alter Falter!

Avatar von FritzeFlink FritzeFlink - 07.08.08 01:11
Nein, natürlich nicht. Aber wer das Wahlplakat verbrochen hat, gehört bestraft. Zum Beispiel mit einer SPD-Mitgliedschaft nicht unter 10 Jahren.

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