Das Gericht erklärte am heutigen Dienstag, das bayerische Gesetz zum generellen Rauchverbot in öffentlichen Gaststätten sei nicht zu beanstanden. Damit sind die drei Kläger mit ihren Verfassungsbeschwerden gescheitert, welche die Richter nicht zur Entscheidung annahmen.
In der Begründung hieß es, durch die geltenden Ausnahmeregelungen für Bier-, Wein- und Festzelte werde das dem Gesetz zugrunde liegende Regelungskonzept nicht in Frage gestellt. Zudem handele es sich um eine bis zu Jahresende 2008 befristete Übergangsregelung.
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