vedix -
20.08.08 14:46
Von wegen Mauschelei: Patienten haben ein Recht auf Einsicht in die Krankenakte. Ärzte dürfen die Aufzeichnungen nicht generell unter Verschluss halten.
- An Krankenakte - Einsicht durch Patient erlaubt Twitter senden
- Mit Krankenakte - Einsicht durch Patient erlaubt Facebook empfehlen
