dive-blog -
09.11.08 14:04
Vor kurzen war in der Divemaster Nr.56 ein Artikel der sich mit dem Thema der Haftung der Tauchlehrer beschäftigte.
Vorangegangen war ein Fall in dem ein Tauchlehrer versäumte seinen Tauchschüler darauf hin zuweisen, dass eine eventuell notwendige Druckkammerbehandlung von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt wird. Und er diese im Falle eines Tauchunfalls selbst bezahlen müßte.
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