dorst -
22.01.09 11:57
Wer bei der Internet-Suchmaschine Google Werbung.. schaltet, darf Nutzer auch mit dem Namen eines Konkurrenzunternehmens auf seine Webseite locken. Mit diesem Urteil wies der Bundesgerichtshof (BGH) zwei Firmenklagen ab.
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Jetzt wird es interessant!
Da kann ich @topfmodel nur zustimmen. Das Thema bleibt nach wie vor spannend - gerade hinsichtlich geschützten Markennamen. Mal sehen was dabei raus kommt und vor allem wie lange es dauert bis endlich Klarheit herrscht