hildesheimweb -
22.01.09 17:18
Seit dem 1. Januar 2009 gilt eine neue Regelung zur Absetzbarkeit sogenannter “haushaltsnaher Dienstleistungen”. Absetzbar sind jetzt auch PC-Dienstleistungen wie Installationen, Sicherheitschecks, PC-Reparatur und -Wartung. Zudem hat die Bundesregierung die Steuererleichterungen verdoppelt, bis zu 1 200 Euro können in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
Bei den Dienstleistungen rund um den Computer sind einige Dinge zu beachten. Der PC-Vor-Ort-Dienstleister Cervis weist darauf hin,
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