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Scheidungskinder müssen laut Gesetzgeber ab siebten Lebensjahr in Fremdbetreuung

Avatar von horrorlady horrorlady - 18.03.09 19:05
Laut Bundesgerichtshof müssen Deutsche Scheidungskinder zukünftig ab siebtem Lebensjahr in Fremdbetreuung, da ihr Elternteil ab dem Zeitpunkt ganztags arbeiten gehen muss. Da es sich um ein Grundsatzurteil nach dem neuen Unterhaltsrecht handelt, ist es in ganz Deutschland wirksam.

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