Monika-TS -
20.05.09 21:12
Wer vor einer Prüfung krank wird, kann sich dort nicht mehr mit einer "normalen" ärztlichen Krankschreibung abmelden. Der behandelnde Arzt muss künftig die Symptome der Krankheit und die dadurch entstehende Beeinträchtigung angeben. Das Attest wird dann ans Prüfungsamt weitergegeben, und das Amt entscheidet, ob der Studierende an der Prüfung teilnehmen kann oder nicht. ....
wird dies zukünftig dann auch jeder Chef so handhaben?
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