Rechts-Community -
26.05.09 10:16
Wer als eBay-Verkäufer in seinen Auktionen fremde Fotos verwendet, die er nicht selbst gefertigt und/oder irgendwo im Internet gefunden hat, macht sich gegenüber dem jeweiligen Inhaber der Lizenz- und Nutzungsrechte des Fotos schadensersatzpflichtig (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 03.02.2009, Az.: 6 U 58/08).
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