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eBay-Auktion – Verwendung fremder Fotos in Auktion strafbar!

Avatar von Rechts-Community Rechts-Community - 26.05.09 10:16
Wer als eBay-Verkäufer in seinen Auktionen fremde Fotos verwendet, die er nicht selbst gefertigt und/oder irgendwo im Internet gefunden hat, macht sich gegenüber dem jeweiligen Inhaber der Lizenz- und Nutzungsrechte des Fotos schadensersatzpflichtig (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 03.02.2009, Az.: 6 U 58/08).

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