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BDD: Vorgehensweise der BA entspricht geltendem Recht

Avatar von detektei-pool detektei-pool - 23.06.09 15:22
Herne (detektei-pool) – Im Streit um die Rechtmäßigkeit von Ermittlungen und Überprüfungen von Hartz IV-Empfänger bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch hat sich der Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) zu Wort gemeldet. Der BDD sieht die Vorgehensweise der Bundesagentur für Arbeit (BA) in uneingeschränktem Einklang mit geltendem Recht, denn „entscheidend für eine Ermittlungs- und Überwachungsmaßnahme der BA ist die Tatsache, dass ein konkreter Tatverdacht besteht“.

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