Das Urteil im sogenannten „Feuerlöscherprozess“ ist rechtskräftig. In dem Verfahren gegen vier Jugendliche bzw. Heranwachsende, die vom Landgericht Münster im Mai dieses Jahres verurteilt worden sind, weil sie vom Balkon in der achten Etage ihres Wohnhauses in Münster-Kinderhaus Einkaufswagen und Feuerlöscher auf
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