freiheitskampf1984 -
04.12.09 22:45
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass die dauerhafte Videoüberwachung von Autobahnen das Persönlichkeitsrecht verletze und somit verfassungswidrig sei. Die Dauervideoüberwachung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes.
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