KMR -
23.12.09 14:02
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Haftbefehl gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker aufgehoben. Zwar sei sie dringend der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 verdächtig. Es bestünde aber keine Fluchtgefahr.
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Tja, da war ich um knapp einen Monat zu früh.....