piet -
31.12.09 12:42
Ab 2010 können Angehörige vollständig vom Erbe ausgeschlossen werden. Hier reicht eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von min. 1 Jahr ohne Bewährung aus. Die Straftat spielt dabei keine Rolle. Auch wenn Angehörige nachweislich anderen Familienmitgliedern nach dem Leben trachten, oder andere Familienmitglieder mißhandeln, so können sie von einem Erbe vollständig ausgeschlossen werden.
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