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3x klingeln = Terrorist

Avatar von Butte Butte - 04.02.10 13:40
Jede Kontonummer, jedes Klingelzeichen – was Vorratsdatenspeicherung wirklich bedeutet und warum es besser wäre, nicht den Zugriff, sondern die Speicherung zu stoppen.

Kommentare: (9)

  • von Butte - 04.02.10 13:44
    Wie unter dem Deckmantel der "Terrorismusbekämpfung" die bürgerlichen Freiheiten ausgehöhlt werden:



    Doch um schwere Kriminalität gehe es nicht, sondern um "Massenstraftaten".... Mehr als neunzig Prozent der Delikte, bei denen seit 2008 Vorratsdaten angefordert wurden, waren Beleidigungen, Urheberrechtsverletzungen und Betrug, sogenannte minder schwere Straftaten.

  • von onreact.com - 04.02.10 23:26
    Endlich wird den räudigen Musikräubern und anderen Terroristen das Handwerk gelegt!

  • von OlbersD - 05.02.10 09:53
    Vorratsdatenspeicherung, schon dieser Begriff ist Blödsinn. Selbstverständlich müssen Informationen irgendwo gespeichert werden, damit bei Bedarf darauf zugegriffen werden kann. Wenn über ein Telefonat, wer, wen, wann angerufen hat, nirgends etwas gespeichert ist, dann kann auch nicht festgestellt werden, dass ein solches Telefonat, etwa der Auftrag zu einem Mord, überhaupt stattgefunden hat. Wenn sich dann die Verbrechner nicht allzu blöd anstellen, kann Ihnen niemand etwas nachweisen. Wer
    die eine gänzliche Abschaffung jeder "Vorratsdatenspeicherung" fordert, ist weltfremd. Gesetze deren Einhaltung nicht auch kontrolliert und Verstöße entsprechend sanktioniert werden sind witzlos. Wenn mit dem Gesetzesbruch auch noch Geld verdient werden kann, wie bei Steuerhinterziehung, Urheberrechtsverletzungen, dann wird gegen die Gesetze auch massenhaft verstoßen und der Ehrliche ist der Dumme. Wenn nirgends Information vorliegen, wer zum Beispiel wann, welche Dateien
    heruntergeladen hat, geht der Urheberrechtsverletzter praktisch kein Risko ein. Für ein Durchsuchung seines Hauses oder Computer müssen schon schwerwiegende Verdachtsmomente vorliegen, aber vorher sollten die kommen. Warum sollte dann noch jemand Geld bezahlen für Musik oder Filme, die er kostenlos einfach aus dem Internet herunterladen kann.

  • von OlbersD - 05.02.10 10:15
    Ich behaupte, der Ehrliche braucht nichts befürchten, im Gegenteil die gespeicherten Daten können die Unschuld beweisen. Ok, natürlich muss der Zugriff zu den Daten zur Strafverfolgung beschränkt sein. Hinz und Kunz darf natürlich nicht erfahren wer mit wem telefoniert hat. Polizei und Justiz darf die Daten auch nicht weitergeben und keine Daten, die nicht zur Strafverfolgung gebraucht werden, unnötig aufbewahren. Der ordnungsgemäße Umgang mit den Daten muss natürlich auch kontrolliert
    werden. Ein einzelner Beamter darf also nicht einfach nach Belieben irgendwelche Daten abfragen.

  • von Butte - 05.02.10 10:57
    Wie ich dieses Schein-Argument "Der Ehrliche braucht nichts zu befürchten" hasse.

  • von OlbersD - 05.02.10 11:33

    Wie ich dieses Schein-Argument "Der Ehrliche braucht nichts zu befürchten" hasse.



    Ok, dann erklär es mir einmal: Was hat der Ehrliche zu befürchten? Dass er irgendwelche Werbung erhält, die er nicht wünscht, dass ihn der Arbeitgeber oder der Nachbar ausspioniert?


    Dies sollte eigentlich weitgehend ausgeschlossen sein, wenn der Zugriff auf die Daten hinreichend eingeschränkt ist, nur Polizei und Justiz, ausschließlich zur Verfolgung von Straftaten.

  • von OlbersD - 05.02.10 11:53
    In der Realität kommt es zwar häufiger vor, dass zum Beispiel Arbeitgeber ihre Angestellten bespitzeln, aber sie greifen dabei wohl kaum auf Verbindungsdaten der Telekom zu.

  • von onreact.com - 05.02.10 14:52
    Selsbt wenn der "Ehrliche " ein Heiliger ist, es genügt wenn jemand anders von seinem Rechner was verdächtiges macht. Ausserdem ist bereits jetzt die Beweislage umgekehrt.


    Wenn deine IP auf einer Raubkopierer-Liste auftaucht landest Du automtaisch vor Gericht und dort musst Du erklären warum Du Musik geklaut hast. Egal ob Du im Urlaub warst und Dein Wohnung fest verschlossen. Ich zitiere einen echten Fall der so bei der CT beschrieben wurde.


    Last but not least kannst Du mit Vorratsdaten nichts Beweisen, denn nur die Provider und Strafvervolgungs-Behörden haben da Zugriff, nicht Du.

  • von OlbersD - 05.02.10 20:56

    Selsbt wenn der "Ehrliche " ein Heiliger ist, es genügt wenn jemand anders von seinem Rechner was verdächtiges macht. Ausserdem ist bereits jetzt die Beweislage umgekehrt.



    Ich habe mein WLAN verschlüsselt, da kann kein anderer mit meiner IP arbeiten.



    Wenn deine IP auf einer Raubkopierer-Liste auftaucht landest Du automtaisch vor Gericht und dort musst Du erklären warum Du Musik geklaut hast. Egal ob Du im Urlaub warst und Dein Wohnung fest verschlossen. Ich zitiere einen echten Fall der so bei der CT beschrieben wurde.



    Ich denke im Allgemeinen wird die IP zur Verurteilung nicht ausreichen, wenn der Beschludigte glaubhaft darlegen kann, dass er die Straftat nicht begangen haben kann. Aber natürlich muss dies wirklich glaubhaft sein.



    Last but not least kannst Du mit Vorratsdaten nichts Beweisen, denn nur die Provider und Strafvervolgungs-Behörden haben da Zugriff, nicht Du.



    Klar, Hinz und Kunz und auch Beschuldigte haben keinen Zugriff, das wäre auch kaum im Interesse des Datenschutzes. Aber von meinem Rechner kann niemand so ohne weiteres Straftaten begehen und somit sehe ich da auch keine ernste Gefahr, dass meine IP auf einer Raubkopierer-Liste auftaucht. Aber wenn die Straftat von einer anderen IP verübt wurde, gerate ich ja erst gar nicht in Verdacht.

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