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04.02.10 18:44
Fazit: Die Bundesrepublick Deutschland hat mit dem «Grundgesetz» noch keine Verfassung. Das Grundgesetz ist ein Diktat der Siegermächte und daher nur ein besatzungsrechtliches Mittel für die Verwaltung des besetzten Gebietes. Carlo Schmid setzte sich für die Aufnahme des Art. 146 ins Grundgesetz ein. Gegen den Widerstand der Siegermächte wurde dieser Artikel in den Geetzestext aufgenommen. Er steht auch heute noch im Grundgesetz:
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