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YiGGs

Hartz IV - verfassungswidrig!

Avatar von andym29de andym29de - 09.02.10 10:23
Das Bundesverfassungsgericht kippte mit seiner Entscheidung soeben die Hartz IV - Gesetze. Als Begründung führte das Bundesverfassungsgericht aus, dass die Ermittlung des Regelsatzes durch die Bundesregierung nicht rechtmäßig erfolgte.  

Kommentare: (3)

  • von kwyjibo - 09.02.10 15:14
    Falschmeldung... verfassungswidrig ist einzig und alleine die Berechnungsgrundlage für die Kinder und Jugendlichen. Alles andere ist weiterhin vollkommen legitim. Hartz IV Empfänger sollten zweckgebunden für Kinder mehr Geld erhalten, das wäre sinnvoll.


    Statt sinnlos Geld zur Verfügung zu stellen sollte man lieber fördern um die Situation zu ändern.

  • von zedodi - 09.02.10 16:21
    solange Hartz4Golf nicht verfassungswidrig ist, ist alles gut

  • von rabert48 - 16.02.10 09:10
    Schäuble sieht dies nun alles ganz anders und meint, dass das Bundesverfassungsgericht ja keine Anhebung der Hartz IV Beträge wollte. Solange die Hotelbesitzer entlastet werden, ist ja alles in Ordnung.

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