Limonene -
15.02.10 03:17
Auch wenn die siebzehnjährige Autorin die sexuellen Exzesse in ihren Buch nur aus anderen Schilderungen übernahm, ging das deutsche Feuilleton offenbar davon aus, dass es sich um Erlebnisse einer Minderjährigen handelt.
Würde das Gesetz zu Netzsperren wie geplant angewendet, dann müsste das BKA deshalb jetzt über ein Stoppschild vor der FAZ-Domain entscheiden, die die einschlägigen Passagen in Hegemanns Werk ohne große Rücksicht auf das Zitatrecht hostet.
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