Schnurzel -
18.02.10 09:28
Am 9. Februar entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Berechnung der Regelsätze von Hartz-4-Empfängern gegen das Grundgesetz verstößt. Bis zum 31. Dezember muss die Regierung nun „realitätsgerecht“ berechnen, wie viel Geld Erwachsene und Kinder für ein menschenwürdiges Dasein tatsächlich brauchen.
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