KMR -
19.02.10 10:03
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Artikel 62 bis 69 des Grundgesetzesbezüglich der Struktur und Aufgaben der Bundesregierung durch Einfügung eines neuen Artikel 65 b wie folgt zu ergänzen:
Der Bundeshofnarr wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Deutschen Volk direkt gewählt. Er hält den Rang eines Bundesministers und ist zu keiner Zeit verpflichtet, sich der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers gemäßArtikel 65 Grundgesetz zu unterwerfen.
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Da mein Berufswunsch seit jeher Hofnarr gewesen ist, zeichne ich begeistert mit!
Eine sehr gelungene Begründung.
In unserem postdemokratischen Staatssystem des beginnenden dritten Jahrtausends haben sich die Regierungsinstitutionen zunehmend vom Volk entkoppelt. Im gleichen Maße, wie Ministerien ihre Kompetenzen an Experten, Kommissionen und Wirtschaftsverbände ausgelagert haben, ist das Vertrauen der Bevölkerung in ihre Regierung gesunken.... etc.