freak1972 -
01.03.10 07:14
§ 246 des Haitianischen Strafgesetzbuches regelt das Vorgehen gegen Personen, die andere Menschen zu Zombies machen.
Jedenfalls wird das auf vielen Seiten behauptet, die sich mit Zombies beschäftigen.
Gefunden habe ich das hier:
Art. 246.- Est qualifié empoisonnement, tout attentat

Die Geschichte finde ich ja lustig. Ich muss aber aufs Schärste dagegen protestieren, dass der französische Gesetzestext(!) im Originalbeitrag nicht übersetzt wird. Hab ein Herz für Ungebildete.
In diesem französichen Abschnitt steht keine Silbe von Zombies. Es wird nur über Gift geredet.
In diesem französichen Abschnitt steht keine Silbe von Zombies. Es wird nur über Gift geredet.
Eben. Da räume ich mal auf
Naja du aknnst ja nix dafür das es so dort steht;-)
Ich habe jetzt wenigstens eine ungefähre Übersetzung: weblog.hundeiker.de
Ich habe jetzt wenigstens eine ungefähre Übersetzung: weblog.hundeiker.de
Cool, danke!
Dankeschön @freak1972