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YiGGs

Zombiemachen verboten!

Avatar von freak1972 freak1972 - 01.03.10 07:14
§ 246 des Haitianischen Strafgesetzbuches regelt das Vorgehen gegen Personen, die andere Menschen zu Zombies machen.

Jedenfalls wird das auf vielen Seiten behauptet, die sich mit Zombies beschäftigen.

Gefunden habe ich das hier:

Art. 246.- Est qualifié empoisonnement, tout attentat

Kommentare: (7)

  • von Winjer - 01.03.10 11:33
    Die Geschichte finde ich ja lustig. Ich muss aber aufs Schärste dagegen protestieren, dass der französische Gesetzestext(!) im Originalbeitrag nicht übersetzt wird. Hab ein Herz für Ungebildete.

  • von schulfahrt - 03.03.10 09:40
    In diesem französichen Abschnitt steht keine Silbe von Zombies. Es wird nur über Gift geredet.

  • von freak1972 - 03.03.10 10:48

    In diesem französichen Abschnitt steht keine Silbe von Zombies. Es wird nur über Gift geredet.



    Eben. Da räume ich mal auf

  • von schulfahrt - 03.03.10 11:10
    Naja du aknnst ja nix dafür das es so dort steht;-)

  • von freak1972 - 03.03.10 11:23
    Ich habe jetzt wenigstens eine ungefähre Übersetzung: weblog.hundeiker.de

  • von Winjer - 03.03.10 16:11

    Ich habe jetzt wenigstens eine ungefähre Übersetzung: weblog.hundeiker.de



    Cool, danke!

  • von schulfahrt - 03.03.10 17:16
    Dankeschön @freak1972

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