freak1972 -
02.03.10 10:17
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden: Die Massenspeicherung von Verbindungsdaten verstößt gegen das Grundgesetz resp. das Fernmeldegeheimnis. Alle bisher gespeicherten Daten müssen nun gelöscht werden.
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Falsch. Es soll lediglich "nachgebessert werden". Siehe hier!
Ein Pyrrhussieg.
Da war ich wohl zu enthusiastisch.
Gut das dies beschlossen wurde.
@onreact.com Falsch, die VDS in der jetzigen Form ist unzulässig. Mit Nachbessern ist da nichts, deswegen wurde auch der sofortige Stopp aller Aufzeichnungen sowie das sofortige Löschen aller Daten angeordnet. Bei Gesetzen die nachgebessert werden sollen bleiben diese weiterhin in Kraft. Die Gesetze rund um die VDS jedoch wurden vollkommen aufgehoben, so dass ein völlig neuer Gesetzentwurf her muss. Und ob dieser es schafft den Kompromiss zwischen EU Richtlinie und Grundgesetz zu realisieren
ist fraglich wo doch selbst die EU Richtlinie auf der Kippe steht.
Wichtig ist: Alle Daten werden gelöscht und es wird ab sofort nicht mehr aufgezeichnet, bis irgendwann ein neues Gesetz fertig ist... und das kann Jahre dauern.
Ich mag in letzter Zeit das Verfassungsgericht immer mehr. Da sieht man, dass man mit Sorgfalt und zuhören auch zu vernünftigen Entscheidungen in Bereichen kommen kann, von denen man als Person nichts versteht.
@rocu Da muss ich dir vollkommen Recht geben. Aber es gibt trotzdem immer noch einige Punkte über die man sehr streiten kann meiner meinung nach.