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30a BtMG: Von 5 auf 10 Jahre Knast für "minder schwere Fälle"

Avatar von tribble tribble - 03.03.10 19:50
Am 23.7.2009 wurde das Betäubungsmittelgesetz geändert, und zwar unter anderem Paragraph 30a und hier im Unterpunkt als “minder schweren Fall”. An dieser Stelle wurden der maximale Freiheitsentzug von fünf auf zehn Jahre ausgeweitet. Auf Abgeordnetenwatch fragt jetzt
jemand bei der Drogenbeauftragten Dyckmans nach, warum das ohne größere Diskussion passiert ist.

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