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Vorratsdatenspeicherung - Verfassungsgerichtsurteil teils technisch nicht umsetzbar - Deutsches Ärzteblatt

Avatar von freak1972 freak1972 - 04.03.10 22:38
Teile des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Vorratsdatenspeicherung sind nach Ansicht des Vorstandsvorsitzenden des Verbands der deutschen Internetwirtschaft, Michael Rotert, technisch nicht umsetzbar.

Die Auflage der Richter, die Daten von Ärzten, Psychologen, Seelsorgern, Politikern oder Richtern von der Vorratsdatenspeicherung auszunehmen, sei „derzeit schlichtweg nicht möglich“, sagte Rotert am Dienstag im Deutschlandradio Kultur.

Dies könne mit Telefonnummern gemacht werden, allerdings nich

Kommentare: (3)

  • von OlbersD - 09.03.10 10:35
    Bestimmte Nummern auszunehmen sollte doch nicht so schwierig sein.

  • von OlbersD - 09.03.10 10:42
    Auch beim Internet ist das kein Problem. Wenn die Telekom sagen kann, Herr Müller (genauer irgendjemand mit seinen Zugangsdaten) hat dann und dann im Internet gesurft, kann sie auch feststellen, ob Herr Müller zum Beispiel ein Artzt ist und die Daten dann eben nicht speichern. Jedenfalls wenn Herr Müller dies bei Vertragsabschluss angegeben hat.

  • von OlbersD - 09.03.10 23:22
    Ja, ich sehe keine (unüberwindlichen) technischen Probleme bei der Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgericht. Wo sollte das Problem liegen, die Daten bestimmter Personen, etwa von Ärzten, eben nicht zu speichern? Das ist doch eindeutig Quatsch.

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