steuer-horizont -
05.03.10 11:39
Die Verpflichtung der Gemeinden, einen Gewerbesteuerhebesatz von mindestens 200 % anzuwenden, ist verfassungsgemäß (BVerfG, Beschluss vom 27.01.2010 – 2 BvR 2185/04 und 2 BvR 2189/04).
Da rollt es uns glatt die Fingernägel hoch – heute Morgen wurden wir via Twitter auf einen Beschluss der Politik erinnert, den wir schon verdrängt hatten. Dieser ist uns recht unangenehm aufgestoßen und hat uns zu dieser Meinungsäußerung veranlasst… Danke an Steuerberater Görtz!
Seit 2004 sind Gemeinden dazu verpflichtet, einen Hebesatz bei der Gewerbesteuer von mindestens 200 % anzuwenden.
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