exicose -
08.03.10 21:02
Das Leben eines durch Krankheit geschwächten 66-Jährigen auf seinem Seegrundstück in Grünheide bei Berlin war für die DDR Anfang 1977 ein Fall für die Landesverteidigung. Dass dieser Staat dabei recht gehandelt hatte, bestätigte lange nach seinem Ende sogar ein bundesdeutsches Gericht: Die Anwendung des Verteidigungsgesetzes in Sachen Robert Havemann war demnach angemessen, auch eine Petition an den Bundestag half nichts. Das seinerzeit für die Staatssicherheit beschlagnahmte
Nachbargrundstück in der Grünheider Burgwallstraße blieb den Erben seiner West-Berliner Alteigentümer verwehrt.
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