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Maklerhaftung bei fehlender Bonitätsprüfung?

Avatar von demda demda - 12.03.10 11:05
Versäumt es ein Makler, einen Miet- oder Kaufinteressenten auf dessen Zahlungsfähigkeit zu prüfen, muss er unter Umständen für den Mietausfall oder Rückabwicklungskosten haften


Vermieter und Eigentümer können bei Zahlungsunfähigkeit von Mietern oder Käufern unter Umständen ihren Makler in Haftung nehmen, wenn dieser keine Bonitätsprüfung des Interessenten durchgeführt hat. Darauf weist die DEMDA Deutsche Mieter Datenbank KG hin und nimmt damit Bezug auf ein aktuelles Verfahren vor dem Landgericht Bremen.

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