Butte -
12.03.10 07:19
Ein Richter muss nicht befangen sein, um im Verfahren abgelehnt zu werden - es genügt die Besorgnis der Befangenheit, das heißt der böse Schein seiner Parteilichkeit. Wenn nur die Möglichkeit besteht, ein Mitglied des Gemeinderats habe durch eine bestimmte Entscheidung einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil zu erwarten, gilt er als befangen und muss in der Abstimmung schweigen. Um den bösen Schein einer Interessenkollision mit Sicherheit zu vermeiden, sieht die Berufsordnung (BORA) der
Rechtsanwälte vor, dass der Advokat nicht tätig werden darf, wenn er eine andere Partei in derselben...
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