mydecember -
15.03.10 19:21
Ein aktuelles Urteildes Bundesgerichtshofs (BGH) dürfte zwar uns Konsumenten erfreuen, weil es unserer Irreführung durch Internethändler entgegenwirken soll. Gleichzeitig könnte es aber auch ein erneuter Beleg dafür sein, dass die Rechtsprechung beziehungsweise die ihr
zugrundeliegenden Gesetze hierzulande längst nicht mehr mit der Entwicklung im Internet mithalten können. Um aber nicht die Moral der Geschichte vorwegzunehmen
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es ist doch zum heulen.
Die meisten Anbieter ziehen bereits halbstündlich die Preislisten der Händler... dennoch ist es schon ein gewisser Rechenaufwand, diese Daten zu verarbeiten. Nicht jeder Händler verfügt über Barcode Scanner für EAN Nummern und nicht bei jedem Produkt sind alle Daten verfügbar... so haben die Preisvergleichsseiten so oder so eine Menge Arbeit.
Die Gerichte sollten da schon eine gewisse Toleranz zugestehen. Zumal die wahren Betrüger auf den anderen Seiten sitzen... seien es die Kunden, die einen Händler nach dem nächsten prellen (bis die EU Richtlinie zum Fernabsatz hoffentlich endlich durchkommt) und zum anderen die kriminellen Händler die absichtlich falsche Preise anbieten.