sylvia84 -
16.03.10 17:37
In einem mit Spannung erwarteten Urteil hat das Landgericht Baden-Württemberg einem Arbeitnehmer Recht gegeben, der seinen Arbeitgeber hart und öffentlich scharf kritisiert hatte. Er dürfe nicht entlassen werden, urteilten die Richter.
- An Auch scharfe Kritik kein Kündigungsgrund Twitter senden
- Mit Auch scharfe Kritik kein Kündigungsgrund Facebook empfehlen
