SozialeNews -
18.03.10 11:40
Vor dem Hintergrund einer sich dramatisch verschlechternden Situation der kommunalen Haushalte verweisen Jugendverbände in Nordrhein-Westfalen auf den Pflichtaufgabencharakter, welcher der Kinder- und Jugendarbeit laut SGB VIII zukommt. Gesetzeswidrig, so die Verbände, werde die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit als „freiwillige“ Leistung deklariert, um sie weiterhin reduzieren zu können. Das Bündnis pocht demgegenüber auf Einhaltung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und des Kinder-
und Jugendfördergesetzes NRW.
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