rabert48 -
19.03.10 07:34
- Arbeitsrecht Berlin – Rechtsanwalt A. Martin -
Es ist immer noch üblich, dass Arbeitgeber als Bewerbungsvoraussetzung einen handgeschriebenen Lebenslauf verlangen. Wenn dem so ist, sollte der Arbeitnehmer aufhorchen, denn es kann sein, dass der Arbeitgeber – gerade bei Führungspositionen – ein graphologisches Gutachten einholen möchte.
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Kann man ja kaum glauben, dass es Arbeitgeber gibt, die die Handschrift ihrer potentiellen Angestellten deuten lassen. Ich wäre damit mit Sicherheit nicht einverstanden, obwohl ich glaube, dass die Schriftdeutung nicht genau funktioniert.