sask -
19.04.10 17:02
Ein Gerichtsurteil hat nun geregelt, dass die private Nutzung des Internets seitens Angestellten nicht automatisch ein Kündigungsgrund sein muss.
Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass der Mitarbeiter vertraglich geregelte Leistungen durch die private Nutzung des Internets vernachlässigt hat.
Damit reagiert man auf eine Kündigungsschutzklage eines Angestellten.
- An Private Internetnutzung im Job nicht automatisch Kündigungsgrund Twitter senden
- Mit Private Internetnutzung im Job nicht automatisch Kündigungsgrund Facebook empfehlen
