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15.05.10 19:37
Die zuständigen Bundesministerien haben eine Verordnung erlassen, nach der Einkommen von Jugendlichen aus Ferienjobs zukünftig nicht mehr als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird.
Hiermit soll in Zukunft verhindert werden, dass für Jugendliche in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften - wie bisher - kein Arbeitsanreiz besteht.
Die Regelung, nach der ein Ferienjobeinkommen von bis zu 1.200 Euro im Jahr anrechnungsfrei bleibt, tritt ab Juni 2010 in Kraft.
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