n.linger -
31.05.10 09:47
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun beschlossen, dass neben der Person, die gebucht und bezahlt hat, auch der Partner Anspruch auf Schadenersatz hat, sollte der Reiseveranstalter die Reise absagen. Den Klägern wurde ein Schadenersatz in Höhe von jeweils 1136,50 Euro zugesprochen (Az. Xa ZR 124/09). Der Ehemann hatte eine Donaukreuzfahrt gebucht und bezahlt, dennoch bekam die als Mitreisende geplante Ehefrau ebenfalls Schadenersatz.
Drei Wochen vor der Donaukreuzfahrt meldete sich Travel m.a.x.x.
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