demda -
16.06.10 12:54
Ein Urteil des Bremer Landgerichts bestätigt die Notwendigkeit einer Bonitätsauskunft, wenn die Überprüfung der Zahlungsfähigkeit von Kaufinteressenten Teil des Maklerauftrages ist.
Verpflichtet sich ein Makler vertraglich, die Zahlungsfähigkeit von Kaufinteressenten zu überprüfen, so muss er dafür eine Bonitätsprüfung, beispielsweise bei einer Wirtschaftsauskunftei, einholen. Das hat das Landgericht Bremen entschieden. Im konkreten Fall haben Hauseigentümer ihren Makler verklagt, nachdem sich der Kaufinteressent als Hochstapler entpuppt hatte und der Notarvertrag geplatzt war.
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