huepf54 -
17.08.10 15:20
Weibliche Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder denen wegen der Schutzfristen kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, erhalten als Leistung der Krankenkasse Mutterschaftsgeld für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag.
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