dafum -
24.08.10 00:13
Schon der einmalige Konsum von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (mit Ausnahme von Cannabis) genügt, um eine Fahrerlaubnis zu entziehen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Minden.
Im zugrunde liegenden Fall blieb der Eilantrag eines Fahrerlaubnisinhabers, der nach eigenen Angaben nur ein einziges Mal Heroin zu sich genommen hatte, ohne Erfolg.
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