Butte -
05.01.11 19:50
Das Bundesverfassungsgericht hat die Durchsuchung eines Rundfunksenders und die Sicherstellung von Redaktionsunterlagen für verfassungswidrig erklärt. Damit sei gegen die grundgesetzliche Rundfunkfreiheit verstoßen worden, entschied das höchste Gericht in Karlsruhe.
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Der Moderator spielte darin Mitschnitte von zwei Telefongesprächen zwischen einem Pressesprecher der Polizei und einem Mitarbeiter des Senders vor. ... Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ein.
Bescheuert - "Vertraulichkeit des Wortes" eines Pressesprechers?
Ein gutes Urteil in Anbetracht der sich ständig verringernden Bürgerrechte.
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