energiepass -
10.03.11 08:49
Hauseigentümer sind verpflichtet, bei Verkauf bzw. Vermietung von Gebäuden Kauf- bzw. Mietinteressenten einen rechtsgültigen Energieausweis auf Verlangen vorzulegen. In der Praxis weigern sich nach wie vor viele Eigentümer, dieser Pflicht nachzukommen und haben damit oft Erfolg, weil weder Interessenten noch Behörden wissen, wo die Ordnungswidrigkeit des Eigentümers anzuzeigen ist.
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