Finde den Unterschied: Polizeigewerkschaft NRW zu Cannabis 2007 und heute

Avatar von hydroponics-growshop hydroponics-growshop - 30.03.11 23:02 Die Einstellung der Gewerkschaft der Polizei in Nordrhein-Westfalen zur geringen Menge bei Cannabis scheint sich in dreieinhalb Jahren doch geringfügig geändert zu haben.

2007: "Die Polizeigewerkschaft (GdP) wirft der nordrhein-westfälischen Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) eine verfehlte Drogenpolitik vor. Sie hatte in einem Erlass zu Beginn dieses Monats die sogenannte Eigenbedarfsgrenze von Haschisch und Marihuana von zehn auf sechs Gramm gesenkt. Frank Richter, GdP-Chef von Nordhrein-Westfalen, hält das für inkonsequent: Es wäre besser gewesen, sie endlich ganz zu verbieten."
Spiegel Online, 10.08.2007

2011: "Bei der Verfolgung von Konsumentendelikten plädiert die GdP für eine Ausweitung des Opportunitätsprinzips auf die Polizei. Nach geltendem Recht kann jeder Staatsanwalt ohne Zustimmung eines Richters ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz einstellen, wenn es lediglich um kleine Eigenbedarfsmengen geht. Die Polizei hat diese Möglichkeit nicht, sondern muss selbst kleinste Cannabismengen zur Anzeige bringen, obwohl die Strafverfahren anschließend reihenweise von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden."
Homepage der GdP

Ist das nun die berüchtigte cannabisinduzierte Schizophrenie, bloße Wankelmütigkeit oder die sich langsam abzeichnende Aufgabe der Realitätsverweigerung?
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